CBD gilt vor dem Gesetzgeber als nicht-psychoaktiv und fällt somit nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Vielmehr wird das Cannabinoid fortan als Nahrungsergänzungsmittel angesehen. Mithilfe dieser Klassifizierung darf CBD-Öl legal gekauft werden. Dies gilt auch für CBD, welches als Kosmetika verkauft wird.